Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Die Sondiertiefe hängt von zwei Faktoren ab: 
  • Tiefe des Objekts: Je nachdem, wie tief das Kampfmittel liegt, variiert die Erfassungsmöglichkeit. 
  • Größe des Objekts: Größere Objekte lassen sich in größeren Tiefen erfassen. 

Im Allgemeinen gilt: 

  • Bombenblindgänger können bis in eine Tiefe von 5 bis 6 Metern detektiert werden. 
  • Kleinmunition und Artilleriemunition sind bis zu einer Tiefe von circa 2 Metern erfassbar. 
  • Bei größeren Bauwerken oder Pipelines sind auch tiefere Sondierungen möglich. 
Ja, unser Verfahren ist deutschlandweit anerkannt und in den baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung als Standardverfahren beschrieben. 
Die Flughöhe ist variabel und wird an die Vegetation vor Ort angepasst. Standardmäßig fliegen wir in einer Höhe von ca. 1 Meter bis 1,50 Meter, um Zäune und niedrigen Bewuchs sicher zu überfliegen. 
Unsere Ergebnisse werden digital bereitgestellt: 
  • Digitaler Bericht mit den relevanten Ergebnissen. 
  • Digitale Geodaten, die direkt in GIS- oder CAD-Systeme eingespielt werden können. 
Für ein individuelles Angebot benötigen wir: 
  • Eine Vermessungsdatei (z. B. Shape- oder DXF-Datei). 
  • Alternativ PDF-Pläne, aus denen die Fläche ersichtlich ist. 
  • Bei komplexen Flächen können zusätzlich Fotos vom Gelände hilfreich sein. 
Nach der Sondierung muss entschieden werden, ob eine Räumung notwendig ist. Dafür haben wir Fachplaner im Haus, die beraten, sowie eine Räumfirma, die die Kampfmittelbeseitigung direkt durchführen kann. 
Grundsätzlich können wir bei fast jeder Wetterlage fliegen, auch bei leichtem Regen. 
Nicht möglich ist der Drohnenflug bei: 
  • Sturm oder sturmartigen Bedingungen 
  • Extremwetterlagen 

Ein Nachteinsatz ist möglich. 

Ja, unsere Daten können in jedes herkömmliche GIS-System eingelesen werden. 
Die Drohnendaten sind georeferenziert und lassen sich problemlos weiterverarbeiten.